OFD Magdeburg - Verfügung vom 22.07.2002
S 2144 c

OFD Magdeburg - Verfügung vom 22.07.2002 (S 2144 c) - DRsp Nr. 2008/85215

OFD Magdeburg, Verfügung vom 22.07.2002 - Aktenzeichen S 2144 c

DRsp Nr. 2008/85215

§ 4d EStG Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Zuwendungen an Unterstützungskassen; Dauer der Unterbrechung laufender Beitragszahlungen an eine Rückdeckungsversicherung i. S. von § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. c EStG

Das BMF hat zur Frage nach der höchstmöglichen Dauer einer Unterbrechung der Beitragszahlungen an eine Rückdeckungsversicherung i. S. des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. c EStG nach Abstimmung mit den obersten FinBeh der Länder mit Schr. v. 12.2.2002 wie folgt Stellung genommen:

„Das BMF-Schr. v. 28.11.1996 - IV B 2 - S 2144c - 44/96 (BStBl 1996 I S. 1435) - zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der stl. Behandlung von Zuwendungen an Unterstützungskassen nimmt im Abschnitt E zur Frage der Unterbrechung von laufenden Beitragszahlungen an rückgedeckte Unterstützungskassen i. S. des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. c EStG Stellung. Danach bleibt die Rückdeckungsversicherung auch dann begünstigt, wenn die Beitragszahlung vorübergehend ausgesetzt wird. Für eine endgültige Beitragseinstellung gilt Entsprechendes.

Grund und Dauer der Unterbrechung der Beitragszahlungen sind aus stl. Sicht grundsätzlich ohne Bedeutung.