OFD Magdeburg - Verfügung vom 22.07.2002
S 2176 - 30 - St 215

OFD Magdeburg - Verfügung vom 22.07.2002 (S 2176 - 30 - St 215) - DRsp Nr. 2008/81724

OFD Magdeburg, Verfügung vom 22.07.2002 - Aktenzeichen S 2176 - 30 - St 215

DRsp Nr. 2008/81724

§ 6 a EStG; Bildung einer Pensionsrückstellung bei Übertragung einer Direktzusage nach Eintritt des Versorgungsfalls auf eine Unterstützungskasse

Zur Frage der Zulässigkeit der Bildung einer Pensionsrückstellung bei Übertragung einer Direktzusage auf eine Unterstützungskasse nach Eintritt des Versorgungsfalls hat das BMF nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen:

Steht nach der Pensionszusage fest, dass die Pensionsverpflichtung bei Eintritt des Versorgungsfalls auf eine außerbetriebliche Versorgungseinrichtung übertragen wird, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung nach § 6 a EStG nicht zulässig (R 41 Abs. 3 Satz 7 EStR). In diesen Fällen mangelt es aus Sicht der Versorgungsverpflichteten an der Wahrscheinlichkeit einer unmittelbaren Inanspruchnahme aus der Verpflichtung (vgl. auch R 31 c Abs. 5 EStR).