OFD München - Verfügung vom 03.12.2002
S 3014-27 - St 352

OFD München - Verfügung vom 03.12.2002 (S 3014-27 - St 352) - DRsp Nr. 2008/83536

OFD München, Verfügung vom 03.12.2002 - Aktenzeichen S 3014-27 - St 352

DRsp Nr. 2008/83536

Bedarfsbewertung des Grundbesitzes Ermittlung der Jahresmiete in den Fällen der Betriebsaufspaltung

Vorgang: FMS vom 4.11.2002, Az.: 34-S 3014-017-34413/02

In der Besprechung der Bewertungsreferatsleiter des Bundes und der Länder vom 25. bis 27. September 2002 wurde die Frage der Ermittlung der Jahresmiete in Fällen der Betriebsaufspaltung ermittelt.

Das FG Baden-Württemberg vertritt in einem rechtskräftigen Urteil vom 06.03.2002 (DStRE 2002 S. 1077) die Auffassung, dass in Fällen der Betriebsaufspaltung die Bedarfsbewertung des überlassenen Grundstücks nicht anhand der tatsächlich gezahlten Miete (Jahresmiete §146 Abs. 3 BewG) zu erfolgen hat. Ist diese nicht ermittelbar, ist das Grundstück nach § 147 BewG zu bewerten. Die Sachentscheidung des Gerichts beruhte dabei nicht auf dieser Rechtsmeinung; es hatte der Klage bereits aus einem anderen Grund statt gegeben.