OFD München - Verfügung vom 04.08.2003
S 2248 - 10 St 427

OFD München - Verfügung vom 04.08.2003 (S 2248 - 10 St 427) - DRsp Nr. 2008/82941

OFD München, Verfügung vom 04.08.2003 - Aktenzeichen S 2248 - 10 St 427

DRsp Nr. 2008/82941

§ 18 EStG; Ertragsteuerliche Behandlung der beruflich tätigen Betreuer

Mit der Bezugsverfügung wurden die FAe angewiesen.

  • die Einkünfte eines beruflich tätigen Betreuers entsprechend der bundeseinheitlichen Verwaltungsauffassung als solche aus Gewerbebetrieb zu beurteilen und

  • die Bearbeitung nach § 363 Abs. 2 AO ruhender Einspruchsverfahren wieder aufzunehmen, da die vormals beim BFH anhängige Revision gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 27. September 2000, DStR 2001 S. 965, aus verfahrensrechtlichen Gründen als unzulässig verworfen worden war.

Zwischenzeitlich ist die Rechtsfrage, ob ein beruflich tätiger Betreuer Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder solche aus selbständiger Arbeit bezieht, erneut beim BFH anhängig (Revision IV R 26/03 gegen das Urteil des FG Münster 10 K 1732/01 F vom 9. April 2003, EFG 2003 S. 1033).