OFD München - Verfügung vom 05.05.1997
S 2221

OFD München - Verfügung vom 05.05.1997 (S 2221) - DRsp Nr. 2008/84241

OFD München, Verfügung vom 05.05.1997 - Aktenzeichen S 2221

DRsp Nr. 2008/84241

§ 10 EStG Mindesttodesfallschutz bei Lebensversicherungen; hier: Kündigung eines Zusatzrisikos

Zur o. g. Thematik nahm der BMF im Schreiben v. 28. 2. 1997 in Abstimmung mit den obersten FinBeh der Länder wie folgt Stellung:

1. Nach dem BMF-Schreiben v. 6. 12. 1996 (BStBl I S. 1438), ESt-Kartei § 10 Abs. 1 Nr. 2 K 6. 1, hat der Stpfl. die Einhaltung des Mindesttodesfallschutzes bei Abschluß des Versicherungsvertrages und bei Beitragsänderungen durch gesonderten Ausweis des Versicherers nachzuweisen. Dies bedeutet, daß der gesonderte Ausweis bei Vertragsabschluß und bei Beitragsänderungen unverzüglich zu erstellen und als Nachweis über die Einhaltung des Mindesttodesfallschutzes für den Sonderausgabenabzug der Beiträge und die Steuerfreiheit der außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen der Steuererklärung beizufügen ist.