OFD München - Verfügung vom 23.03.1998
S 2241 a

OFD München - Verfügung vom 23.03.1998 (S 2241 a) - DRsp Nr. 2008/84441

OFD München, Verfügung vom 23.03.1998 - Aktenzeichen S 2241 a

DRsp Nr. 2008/84441

§ 15a EStG Saldierung von Gewinnen aus dem Sonderbetriebsvermögen mit Verlusten aus dem Gesamthandsvermögen

Nach dem BMF-Schreiben v. 15. 12. 1993 (BStBl 1993 II S. 976 = DB 1994 S. 14) können Gewinne eines Kommanditisten aus dem Sonderbetriebsvermögen nicht mit i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG nicht ausgleichs- und abzugsfähigen Verlusten aus dem Gesamthandsvermögen saldiert werden. Dies hat zur Folge, daß solche Verluste in voller Höhe nur verrechenbar sind, während die Gewinne aus dem Sonderbetriebsvermögen (beispielsweise Vergütungen i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbs. 2 EStG) der Besteuerung unterworfen werden.

Diese Rechtsauffassung der FinVerw ist i. S. der §§ 361 AO, 69 FGO ernstlich zweifelhaft (BFH v. 12. 9. 1996BFH/NV 1997 S. 109), so daß Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung insoweit stattgegeben werden muß.

Gleichwohl wird an dieser rechtlichen Beurteilung festgehalten. Die Rechtsfrage ist inzwischen auch in einem Hauptsacheverfahren beim BFH anhängig (Revision VIII R 78/97), nachdem das FG München mit Gerichtsbescheid 9 K 3719/94 v. 3. 11. 1997 die Rechtsauffassung der FinVerw bestätigt hat.