OFDS vom 27.02.1996, S 2244 - 7 St 424
OFDS vom 11.10.1996,
Gemäß § 54 EStDV übersenden die Notare den Körperschaftsteuerfinanzämtern Abschriften von Urkunden, die die Gründung, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung, Umwandlung oder Auflösung von Kapitalgesellschaften oder die Verfügung über Anteile an Kapitalgesellschaften zum Gegenstand haben.
Diese Mitteilungspflicht soll dazu dienen, auf Gesellschafterebene die steuerliche Erfassung von Veräußerungs(ersatz)tatbeständen im Sinne der §§ 17 EStG und 21 UmwStG zu gewährleisten.
Dazu wurde mit der Einführung der Überwachungs- und Kontrollmiteilungsvordrucke KSt GU/3 bis KSt GU/5 ein Informationssystem geschaffen, das bundeseinheitlich praktiziert wird. Die Grundsätze zur Anwendung der Überwachungs- und Kontrollmitteilungsvordrucke wurden mit OFDS vom 11.10.1996,
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|