OFD München - Verfügung vom 25.06.1996 (S 1301 Öst) - DRsp Nr. 2008/84003
OFD München, Verfügung vom 25.06.1996 - Aktenzeichen S 1301 Öst
DRsp Nr. 2008/84003
Anwendung der Grenzgängerregelung auf Berufskraftfahrer
Zur Anwendung der Grenzübergängerregelung auf Berufskraftfahrer wurde folgende Verständigungsvereinbarung mit der österreichischen Steuerverwaltung getroffen:
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