OFD München/Nürnberg - Verfügung vom 24.11.2000
S 2256 - 43/St 32

OFD München/Nürnberg - Verfügung vom 24.11.2000 (S 2256 - 43/St 32) - DRsp Nr. 2008/81517

OFD München/Nürnberg, Verfügung vom 24.11.2000 - Aktenzeichen S 2256 - 43/St 32

DRsp Nr. 2008/81517

§ 23 EStG Zweifelsfragen zur Neuregelung der Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt die OFD zu Zweifelsfragen der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten nach § 23 EStG wie folgt Stellung:

1. Überführung eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 EStG)

Als Anschaffung gilt die Überführung eines Grundstücks in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe auch dann, wenn das Grundstück vor dem 1. Januar 1999 in das Privatvermögen überführt wird. Zum Zeitpunkt der Entnahme vgl. R 14 Abs. 3 EStR 1999.

2. Einlage eines Grundstücks in das Betriebsvermögen und Übertragungsvorgänge zwischen Gesellschaftsvermögen und Vermögen eines Gesellschafters (§ 23 Abs. 1 Satz 5 EStG)

Die Einlage eines Grundstücks in

  • das Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens,

  • in das Sonderbetriebsvermögen des Steuerpflichtigen bei einer Personengesellschaft

    und

  • in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten und sonstigen Gegenleistungen