Es ist gefragt worden, ob in Fällen von nach dem
Ein in den Niederlanden bei einem niederländischen Arbeitgeber tätiger Arbeitnehmer unterliegt grundsätzlich der niederländischen gesetzlichen Sozialversicherung. Diese sieht neben einer verpflichtenden Grundsicherung mit einem festen Beitrag für jeden Arbeitnehmer auch einen einkommensabhängigen Beitrag vor. Dieser einkommensabhängige Beitrag wird jedoch vom Arbeitgeber erstattet. Gleichzeitig ist diese Erstattung als geldwerter Vorteil zu versteuern.
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