Der Sonderausgabenabzug von Schulgeldzahlungen wurde durch das
Im BMF-Schreiben vom 09.03.2009 werden Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG unter Beachtung der Änderungen durch das
Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 ist die Klassifizierung der Schule (z. B. als Ersatz- oder Ergänzungsschule) für die Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG nicht mehr von Bedeutung. Um unterschiedliche Anforderungen an inländische und im EU/EWR-Ausland belegene Schulen zu vermeiden, kommt es nunmehr allein auf den erreichten oder beabsichtigten Abschluss an. Einzelheiten hierzu klärt das o. g. BMF-Schreiben.
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