Die Beurteilung der Umsätze aus der Vermietung von Standflächen ist vermehrt Gegenstand von Anfragen. Hierbei wird insbesondere von Veranstaltern von Wochenmärkten die Auffassung vertreten, dass diese Umsätze insgesamt steuerfrei seien. Zur Begründung wird oftmals auf das BFH-Urteil vom 31. Mai 2001,BStBl 2001 II S. 658 und das hierzu ergangene BMF-Schreiben vom 17. April 2003, BStBl 2003 I S. 279, zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Nutzungsüberlassung von Sportanlagen verwiesen. Diese Rechtsansicht ist i.d.R. nicht zutreffend.
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