Die Beiträge des Prüffeldforums zum Prüffeld „Schuldzinsenabzug gem. § 4 Abs. 4 a EStG” wurden vollständig überarbeitet und den Finanzämtern zwischenzeitlich zur Verfügung gestellt.
Sofern Anlass besteht, Fälle des § 4 Abs. 4 a EStG außerhalb der Prüffeldarbeit aufzugreifen (z.B. in einschlägigen maschinellen I-Fällen oder in sonstigen intensiv zu prüfenden Fällen), sollte auf die dort zur Verfügung gestellten Arbeitshilfen zugegriffen werden. Für Zwecke der Berechnung der verbleibenden Über- und Unterentnahmen sowie der nicht abziehbaren Schuldzinsen bieten sich die personellen (Fach 8) und maschinellen Berechnungsblätter (Fach 10) an. Zur jährlichen Fortschreibung der verbleibenden Über- und Unterentnahmen und Verluste ab 1999 ist das Kontrollblatt in Fach 9 vorgesehen.
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