Mit Urteil vom 19.8.2008 (IX R 63/05) hat der IX. Senat des BFH entschieden, dass Finanzierungsmaßnahmen eines unter das Sanierungsprivilegs des § 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG fallenden Gesellschafters einer GmbH, ungeachtet des zivilrechtlichen Ausschlusses vom Eigenkapitalersatzrecht, für die Besteuerung nach § 17 EStG zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung führen.
Nach Rücksprache mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist das Urteil grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden. Das Urteil wurde durch das BMF zur Veröffentlichung im Bundessteuerblatt angewiesen.
Rechtsbehelfsverfahren, die bisher unter Hinweis auf das o.g. Verfahren ruhten, können nunmehr wieder aufgenommen und in der oben dargestellten Weise bearbeitet werden. Sollten dabei Übergangsprobleme auftreten, bittet die OFD um Rücksprache mit der OFD.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|