OFD Münster - Verfügung vom 12.09.2000
G 1467 - 3 - St 12 - 34

OFD Münster - Verfügung vom 12.09.2000 (G 1467 - 3 - St 12 - 34) - DRsp Nr. 2008/81939

OFD Münster, Verfügung vom 12.09.2000 - Aktenzeichen G 1467 - 3 - St 12 - 34

DRsp Nr. 2008/81939

§ 16 GewStG Gewerbesteueroase Gemeinde Norderfriedrichskoog (Schleswig-Holstein)

Die Gemeinde Norderfriedrichskoog in Schleswig-Holstein hat den für ihr Gemeindegebiet gültigen Gewerbesteuer-Hebesatz gem. § 16 GewStG auf 0 v.H. festgesetzt. Es wird somit keine Gewerbesteuer durch die Gemeinde erhoben. Dieser Steuervorteil könnte möglicherweise zukünftig von noch größerem Interesse sein, weil mit Einführung des § 35 EStG in der Fassung des StSenkG eine Minderung der auf die gewerblichen Einkünfte entfallenden tariflichen Einkommensteuer i.H.v. 180 v.H. des Gewerbesteuermessbetrages erfolgt.

Die OFD weist ihre FA an, daß bei einer Mitteilung über die Verlegung der Geschäftsleitung eines bisher in ihrem Finanzamt geführten Betriebes nach Norderfriedrichskoog vor Abgabe der Akten an das Finanzamt Husum oder das Finanzamt Flensburg zunächst weitere Informationen anzufordern sind, die zur Klärung beitragen, ob die Geschäftsleitung nunmehr tatsächlich von Norderfriedrichskoog aus erfolgt (z.B. Kauf- oder Mietverträge, Beschreibung der Betriebsräume, Arbeitsverträge, Auskünfte des Einwohnermeldeamtes).