Das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7.7.2005 (BGBl. 2005 I S. 1970) enthält als Kernelement in Artikel 1 - Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) - Vorgaben zur Regulierung und Entflechtung der Energieversorgungsnetze. Hiernach sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die Energieversorgungsnetze von ihren anderen Geschäftsbereichen zu trennen. Neben den Energieversorgungsunternehmen entstehen nach der Entflechtung rechtlich selbständige Netzbetreiber.