Im Hinblick auf das BMF-Schreiben vom 19.12.2002 zum Stand der
Das Revisionsabkommen mit der Schweiz und das
Das Revisionsabkommen mit der Schweiz wird für die Abzugssteuern rückwirkend ab VZ 2002 anzuwenden sein. Anwendungsfälle sind bei Veranlagungen in Deutschland nur Körperschaftssteuerfestsetzungen für 2002 bei denen Dividenden von schweizerischen Körperschaften, an denen die deutsche Körperschaft zu mindestens 20 % beteiligt ist, enthalten sind. Diese Veranlagungen sind vorläufig durchzuführen.
Das
Ab dem VZ 2001 ist das neue
Ab dem VZ 2002 sind das neue
Ab dem VZ 2003 sind das neue
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