Der Antrag auf Investitionszulage nach § 2 InvZulG 2005 für das Kalenderjahr 2005 bzw. das Wirtschaftsjahr 2004/2005 (736/210 IZ 2005 (05)) sowie die KMU-Erklärung (736/220 IZ KMU (05)) wurden durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) freigegeben. Der Druck dieser Vordrucke wurde bereits veranlasst; sie gehen Ihnen in geschätzter Stückzahl zu.
Die KMU-Erklärung ist dem Antrag auf Investitionszulage nur beizufügen, wenn die erhöhte Investitionszulage nach § 2 Abs. 7 InvZulG 2005 beantragt wird. Lediglich in diesen Fällen sollte die KMU-Erklärung an den Anspruchsberechtigten ausgegeben werden. Hinsichtlich des Inhalts der KMU-Erklärung wird auf die Anlage zu dieser Erklärung sowie auf die Ausführungen im BMF-Schreiben vom 20.01.2006 (link) verwiesen.
Bis zur Auslieferung der o.g. Vordrucke können die Anspruchsberechtigten auf die Möglichkeit der Ansicht und des Downloads über die Internetseiten des BMF hingewiesen werden:
Antrag 2005 für Zulagen nach § 2 InvZulG 2005
KMU-Erklärung
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