Der BFH hat mit Urteil vom 3. Februar 2010 - Az IV R 26/07 - entschieden, dass Personengesellschaften, an denen nur ein Gesellschafter mitunternehmerschaftlich beteiligt ist (so genanntes Treuhandmodell), nicht der Gewerbesteuer unterliegen.
Da das Urteil im Bundessteuerblatt (BStBl 2010 II S. 751) veröffentlicht wurde, ist es über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden. Die anders lautende Verwaltungsauffassung, die in der im Bezug benannten Karteiverfügung zum Ausdruck kommt, ist damit überholt.
Ich bitte daher, die Karteikarte §
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