Mit der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)”www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bekanntmachung-richtlinie-zur-foerderung-des-absatzes-von-elektrischbetriebenen-fahrzeugen.html wird für rein elektrische Fahrzeuge eine Kaufprämie in Höhe von 4.000,00 EUR und für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge in Höhe von 3.000,00 EUR gewährt, deren Kosten jeweils zur Hälfte vom Bund und von der Industrie übernommen werden. Mit diesem Umweltbonus wollen die Bundesregierung und die Industrie mehr Akzeptanz für die Elektromobilität erreichen. Mit der Abwicklung wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt.
Gefördert wird die Anschaffung eines neuen elektrisch betriebenen Fahrzeugs (Elektrofahrzeug), dessen Netto-Listenpreis für das Basismodell unter 60.000,00 EUR beträgt und für das der Autohersteller eine Mitfinanzierung des Umweltbonus zugesagt hat. Die hiernach förderfähigen Fahrzeuge werden vom BAFA in einer Liste veröffentlichtwww.bafa.de/umweltbonus; Informationen zum Thema.
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