Bibliotheken in Deutschland bauen ihr digitales Angebot ständig aus. Neben dem elektronischen Bibliothekskatalog ist die Online-Ausleihe mittlerweile auch in fast allen Bibliotheken zu finden.
Bei digitalen oder elektronischen Sprachwerken (eBooks) handelt es sich nicht um Bücher i. S. v. § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG i. V. m. Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a zum UStG, vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 2015, V R 43/13, BStBl 2016 II, S. 858.
Die Online-Ausleihe basiert auf einer elektronischen Bibliothek, sog. eLibrary, welche den Bibliotheken über eine spezielle webbasierte Software von verschiedenen Verlagen zur Verfügung gestellt wird. Dem Nutzer der Bibliothek bietet sich dadurch die Möglichkeit, neben herkömmlichen Büchern in Papier auch eBooks und ePaper auszuleihen.
Im UStAE ist bereits in Abschn. 12.7 Abs. 1 Satz 14 f. geregelt, dass die entgeltliche Nutzungsüberlassung von digitalen Informationsquellen (z. B. Datenbanken und elektronische Zeitschriften, Büchern und Nachschlagewerken) durch Bibliotheken nicht der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten aus dem Urheberrechtgesetz (
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