1 | Maßgeblichkeit der vertraglichen Vereinbarungen |
2 | Künftiger Grundstückszustand als Gegenstand des Erwerbsvorgangs |
2.1 | Zivilrechtliche Verknüpfung des Grundstückskaufvertrags mit dem Bauvertrag (rechtlicher Zusammenhang) |
2.2 | Objektiv enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem Bauvertrag |
2.2.1 | Zeitliche Abfolge der Verträge |
2.2.2 | Faktischer Zwang |
2.2.3 | Hinnahme eines vorbereiteten Geschehensablaufs |
2.2.4 | Die Veräußererseite besteht aus mehreren Personen |
2.3 | Fehlen der Gebäudeherstellungsverpflichtung auf der Veräußererseite |
2.4 | Erwerb eines (teil)bebauten Grundstücks |
2.5 | Erwerbe durch Funktionsträger (Treuhänder oder Projektanbieter) |
2.6 | Baubetreuung |
3 | Umfang der Gegenleistung bei Bejahung des einheitl. Vertragswerkes |
4 | Umsatzsteuer |
5 | Objektive Beweislast/Indizien |
6 | Anzeigepflichten |
7 | Bearbeitungshinweise |
8 | Steuerschuldnerschaft |
Der für den Umfang der Gegenleistung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG maßgebliche Gegenstand des Erwerbsvorgangs wird durch das von den Vertragsparteien gewollte wirtschaftliche Ergebnis bestimmt.
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