OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 09.12.2013
S 2404 - 65 - St 22 - 31

OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 09.12.2013 (S 2404 - 65 - St 22 - 31) - DRsp Nr. 2014/80143

OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 09.12.2013 - Aktenzeichen S 2404 - 65 - St 22 - 31

DRsp Nr. 2014/80143

Holdinggesellschaften als Dauerüberzahler; Erweiterung der Abstandnahme vom Steuerabzug in § 44a Absatz 5 EStG auf Kapitalerträge i. S. des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 2 EStG Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 44a Abs. 5 Satz 4 EStG

Ich nehme Bezug auf meine Verfügung vom 25.07.2013 (Az. S 2404 - 65 - St 22 - 31), mit der ich gebeten habe, in einschlägigen Fällen die Entscheidung über neu eingehende Anträge auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 EStG zurückzustellen. Zwischenzeitlich wurde auf Bundesebene die Fragestellung der Ausstellung von Bescheinigungen nach § 44a Abs. 5 Satz 4 EStG für Holdinggesellschaften diskutiert und entschieden, dass entsprechend der bisherigen Verfahrensweise auch bei Kapitalgesellschaften, die als Holdingunternehmen Beteiligungen an Körperschaften halten, die Voraussetzungen des § 44a Abs. 5 EStG ”auf Grund der Art der Geschäfte” weiterhinerfüllt sind. Ich bitte, die Bearbeitung der zurückgestellten Fälle wieder aufzunehmen.