Es werden zunehmend Sachverhalte vorgetragen, in denen es darum geht, dass der Arbeitgeber die Studiengebühren für ein berufsbegleitendes (Zweit-)Studium bzw. die Kosten für eine Fort-/Weiterbildung der Mitarbeiter übernimmt. Die Besonderheit der Fälle liegt darin, dass die Kostenerstattung vom erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung abhängig gemacht wird. Die steuerliche Beurteilung wird anhand des nachfolgenden Beispielsfalls dargestellt.
Beispielhafter Sachverhalt:
Die Bankangestellte macht eine Fortbildung zur Bankfachwirtin von 09/2014-07/2016. Vorabvereinbarung im Jahr 2014 mit der Bank: Wenn die Angestellte die Prüfung besteht, erstattet die Bank die angefallenen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
2014: Fortbildungskosten als WK i.H.v. 2.000 € im Rahmen der ESt-Veranlagung steuermindernd berücksichtigt; der Steuerbescheid ist bestandskräftig geworden.
2015: Fortbildungskosten als WK i.H.v. 4.000 € im Rahmen der ESt-Veranlagung steuermindernd berücksichtigt; der Steuerbescheid ist bestandskräftig geworden.
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