Der BFH hat mit Urteil vom 12. 1. 2017 IV R 55/11 entschieden, dass Aufwendungen für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen technischer, gewerblicher, wissenschaftlicher oder auch betriebswirtschaftlicher Art (Know-how) nicht in den Anwendungsbereich des §
Anders als bisher durch die Finanzverwaltung angenommen, liegen bei einem Franchisevertrag trennbare Hauptleistungspflichten vor, für die jeweils gesondert die Hinzurechnungstatbestände des §
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