Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BGBl 2002 I S 4621) sind grundlegende Neuregelungen bei geringfügigen Beschäftigungen (400 Euro-Jobs) und Niedriglohn-Jobs (d.h. Beschäftigungsverhältnisse mit einem Arbeitsentgelt von 400,01 bis einschließlich 800 Euro) ab 1. April 2003 in Kraft getreten. Zu den Einkünften, die zu einer Anwendung der neuen Regelungen führen können, zählen:
Entschädigungen gemäß Art.
Entschädigung für die Teilnahme an Brandwachen und Sicherheitswachen gemäß Art.
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