OFD Nürnberg - Verfügung vom 05.03.2004
S 2196 - 73/St 32

OFD Nürnberg - Verfügung vom 05.03.2004 (S 2196 - 73/St 32) - DRsp Nr. 2008/87533

OFD Nürnberg, Verfügung vom 05.03.2004 - Aktenzeichen S 2196 - 73/St 32

DRsp Nr. 2008/87533

§ 7 EStG; Degressive AfA nach § 7 Abs. 5 Nr. 3 EStG und Gewährung des WK-PB nach § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG bei Alten- und Pflegeheimen („Betreutes Wohnen”)

1. Vermietung einer Wohnung (ETW), über die der Bewohner die Sachherrschaft hat und in der er sich mittels Kochgelegenheit selbst verpflegen kann

Nach dem zur Veröffentlichung im BStBl II vorgesehenen Urteil IX R 9/03 dient eine ETW, die in der Wohnform des „betreuten Wohnens” genutzt wird, regelmäßig Wohnzwecken i.S. des § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG i.V.m. § 7 Abs. 5a EStG, § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG a.F. (ebenso IX R 35/02, BFH/NV 2004 S. 185).

Die bisherige hiervon abweichende Auffassung der Finanzverwaltung, wonach zur Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts in erster Linie auf die vom Betreiber des „betreuten Wohnens” angebotenen (und zu bezahlenden) Grundleistungen abzustellen war, ist damit überholt.