Nach dem grundlegenden Urteil
Die bisher anderslautende Verwaltungsanweisung (bisherige Karte 8.1), wonach die Fördermittel im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bis einschließlich des Förderjahrs 1996 als Kürzung der Gebäude-
Die Stpfl. haben die Kürzung der AfA-Bemessungsgrundlage akzeptiert und gegen den/die ESt-Bescheide keinen Einspruch eingelegt.
Im ersten offenen VZ (und in den folgenden Jahren) ist die AfA-
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