Zu den zurzeit bestehenden und unter das Abkommen fallenden Steuern im Königreich Marokko gehören
die Einkommensteuer (Impöt General sur le Revenu) und
die Körperschaftsteuer (Impöt sur les Societes).
Dieses Schreiben entspricht dem BMF-Schreiben vom 06.02.2003 - IV B 3 - S 1301 MAR - 1/03.
aus FMS vom 14.02.2003. Az.: 32 - S 1301 - 048 - 6866/03
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