OFD Nürnberg - Verfügung vom 06.07.2000
S 2223

OFD Nürnberg - Verfügung vom 06.07.2000 (S 2223) - DRsp Nr. 2008/86372

OFD Nürnberg, Verfügung vom 06.07.2000 - Aktenzeichen S 2223

DRsp Nr. 2008/86372

§ 5 KStG Förderung kultureller Zwecke; Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen als Spende

Bei steuerbegünstigten Körperschaften die kulturelle Zwecke verfolgen ist hinsichtlich der Spendenbegünstigung von Mitgliedsbeiträgen zu prüfen, ob die Beitragszahlungen bei typisierender Betrachtung in erster Linie im Hinblick auf die eigene Freizeitgestaltung geleistet werden. Entsprechende Mitgliedsbeiträge sind vom Spendenabzug ausgeschlossen (Anl. 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV Abschn. B Nr. 3).

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung der obersten FinBeh des Bundes und der Länder bittet die OFD zur Abgrenzung der in der Anl. 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV aufgeführten Förderung kultureller Zwecke (Abschn. A Nr. 3) und Förderung kultureller Betätigung, die in erster Linie der Freizeitgestaltungs dienen (Abschn. B Nr. 3) folgende Auffassung zu vertreten:

1. Für die Abgrenzung kommt es nicht auf eine künstlerische Gestaltungshöhe (z. B. auf die zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgestellten Kriterien) an, sondern auf den Umstand, dass ein vom Verein verfolgter Zweck primär der Freizeitgestaltung seiner Mitglieder dient.