Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat mit Schreiben vom 03.05.2004 beim BMF einen zusammengefassten Vorschlag zu Privatfahrten mit betrieblichen Kraftfahrzeugen zu Testzwecken eingereicht. Diesem Vorschlag haben die Lohnsteuer-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden der Länder in der Sitzung vom 23. bis 25.06.2004 zugestimmt.
Danach werden zur lohnsteuerlichen Erfassung des geldwerten Vorteils von Automobilherstellern zwei Fallgruppen gebildet.
Der Fallgruppe 1 werden Erprobungsträger zugeordnet, mit denen die Testfahrten aufgrund eines konkreten Prüfauftrags regelmäßig nur vom technischen Personal des Herstellers geführt werden. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1 %-Regelung auf der Basis eines nach Baureihen gewichteten durchschnittlichen Bruttolistenpreises ohne Einbeziehung von Sonderausstattungen ermittelt. Für jeden Nutzungstag wird 1/30 des so ermittelten Monatswertes angesetzt. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden nicht berücksichtigt.
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