OFD Nürnberg - Verfügung vom 07.05.2004
S 2241 - 336/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 07.05.2004 (S 2241 - 336/St 31) - DRsp Nr. 2008/87746

OFD Nürnberg, Verfügung vom 07.05.2004 - Aktenzeichen S 2241 - 336/St 31

DRsp Nr. 2008/87746

Ertragsteuerliche Behandlung von Film- und Fernsehfonds; Erteilung verbindlicher Auskünfte

Aus gegebenem Anlass wird im Einvernehmen mit dem BMF und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder klargestellt, dass Film- und Fernsehfonds generell keine verbindlichen Auskünfte erteilt werden können, weil sie auf die Erzielung von Steuervorteilen ausgerichtet sind, die nach dem BMF-Schreiben vom 24.06.1987BStBl 1987 I S. 474) eine verbindliche Auskunft ausschließen. Dies umfasst auch die Regelungen im sog. geänderten Medienerlass (BMF-Schreiben vom 05.08.2003 - BStBl 2003 I S. 406) - einschließlich der Übergangsregelung - und gilt auch für den Finanzämtern vorliegende, aber noch nicht verbeschiedene Anträge.

Bayr. Staatsministerium der Fin. mit Erlass vom 21.11.2003, Az.: 31 - S 2241 - 133 - 35 384/03

Hinweis:

Das im og. Erlass zur Erteilung verbindlicher Auskünfte zitierte BMF-Schreiben vom 24.06.1987 wurde ersetzt durch das BMF-Schreiben vom 29.12.2003, BStBl 2003 I S. 742.