Schätzungsverfahren: | Gestehungskosten (vgl. OFD Nürnberg vom 10.10.2002 S 2150a - 57/St 31 Tz. 3) |
Anwendungszeitraum: | ab Wj. 1999/2000 |
Wechsel der Gewinnermittlungsart: | Hinweis OFD Nürnberg vom 10.10.2002 S 2150a - 57/St 31 Tz. 6 |
Erklärungsvordrucke: | Anlage L Vordruck ESt 545 Fragebogen Vordruck ESt 546 Gewinnberechnungsbogen Unifa-Vorlage Veranlagung\LuF\Schätzung mit Sondernutzungen Vordruck ESt 540 Gewinnberechnungsbogen |
Bei einer Gewinnschätzung können bei der Schätzung der betrieblichen Aufwendungen die ermittelten sog. Gestehungskosten als Anhalt dienen. Ab dem Wj. 1999/2000 wurden Gestehungskosten in folgender Höhe ermittelt:
a) | Feste (ertragsunabhängige) Kosten je ha Anbaufläche | 7.350 DM | 3.758 € |
b) | Bewegliche (ertragsabhängige) Kosten je 50 kg geernteter Hopfen | 28 DM | 14,32 € |
Die Gestehungskosten umfassen die Sachkosten. Hierin sind nicht enthalten die
Lohnaufwendungen;
Miet- und Pachtaufwendungen;
Schuldzinsen;
Beiträge zu Hagel- und Sturmschadenversicherungen;
AfA und gezahlte Vorsteuern für die Pflückmaschine;
Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme der Pflückmaschine.
Bei Maschinenpflücke durch einen fremden Maschinenpflücker auf Lohnbasis sind die Gestehungskosten um 10 % zu erhöhen. Die für die Fremdpflücke gezahlten Beträge sind damit abgegolten.
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