Schätzungsverfahren: | Betriebseinkommen (vgl. OFD Nürnberg vom 10.10.2002 S 2150 a - 57/St 31 Tz. 2, 3) |
Anwendungszeitraum: | ab Wj. 1999/2000 |
Wechsel der Gewinnermittlungsart: | Hinweis OFD Nürnberg vom 10.10.2002 S 2150 a - 57/St 31 Tz. 6 |
Erklärungsvordrucke: | Anlage L Unifa-Vorlage Veranlagung\LuF\Schätzung mit Sondernutzungen Vordruck ESt 540 Gewinnberechnungsbogen |
Für die Einnahmen bestehen umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten (vgl. Tz. 5 der Erläuterungen). Für ertragsteuerliche Zwecke sind die Einnahmen eines Wirtschaftsjahres getrennt nach Freiverkaufs- und Ablieferungsalkohol sowie für die Lohnbrennerei aufzuteilen.
Werden die Einnahmen erklärt, so ist das Betriebseinkommen | |||
- | beim Freiverkauf | mit 35 % | |
- | bei Ablieferung | mit 15 % | |
- | aus dem Lohnbrennen | mit 40 % | |
(mindestens 23 € (45 DM)/120 I Abtrieb ) der Einnahmen zu schätzen. |
Falls keine Daten für den Nebenbetrieb Abfindungsbrennerei erklärt werden, ist von einer Gesamtproduktion von 300 I Alkohol - A. - und dem folgenden Schätzungsrahmen auszugehen:
a) Freiverkauf | Erlöse | 20.000 - 40.000 DM | 10.225 - 20.451 € |
Betriebseinkommen | 34 - 45 % der Erlöse | ||
b) Ablieferung | Erlöse | 2.523 DM | 1.290 € |
Betriebseinkommen | 15 - 20 % der Erlöse |
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