Schätzungsverfahren: | Betriebseinkommen (vgl. OFD Nürnberg vom 10.10.2002 S 2150 a - 57/St 31 Tz. 2, 3) |
Anwendungszeitraum: | ab Wj. 1999/2000 |
Wechsel der Gewinnermittlungsart: | Hinweis OFD Nürnberg vom 10.10.2002 S 2150 a - 57/St 31 Tz. 6. |
Erklärungsvordrucke: | Anlage L Unifa-Vorlage Veranlagung\LuF\Schätzung mit Sondernutzungen Vordruck ESt 540 Gewinnberechnungsbogen |
Da Tabak in hohem Maße durch die Europäische Union subventioniert wird, bestehen über die Größe der Anbauflächen und über die Höhe der Einnahmen beim Tabakanbau keinerlei Zweifel. Sollten die Stpfl. trotzdem keine Angaben machen, so sind die Erlöse - unabhängig vom Sortenspektrum des Betriebes wie folgt zu schätzen:
DM/ha | €/ha | |
Rahmensatz | 15.000 - 25.000 DM | 7.669 - 12.782 € |
Mittelsatz | 19.000 DM | 9.714 € |
DM/ha | €/ha | |
Rahmensatz | 5.800 - 9.200 DM | 2.965 - 4.703 € |
Mittelsatz | 7.500 DM | 3.835 € |
Bei der Schätzung ist zu berücksichtigen, dass der Erfolg der Betriebe wesentlich von der Intensität der Bewirtschaftung abhängt. Das bedeutet dass höhere bzw. niedrigere Erlöse auch entsprechend hohen bzw. niedrigen Aufwand bedingen und der Schätzungsrahmen entsprechend ausgeschöpft werden kann.
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