Schätzungsverfahren: | Betriebseinkommen (vgl. OFD Nürnberg vom 10.10.2002 S 2150 a - 57/St 31 Tz. 2,3) |
Anwendungszeitraum: | Erstmals für Wj. 2000/2001 |
Wechsel der Gewinnermittlungsart: | Hinweis OFD Nürnberg vom 10.10.2002 S 2150 a - 57/St 31 Tz. 6 |
Erklärungsvordrucke: | Anlage L Unifa-Vorlage Veranlagung\LuF\Schätzung mit Sondernutzungen Vordruck ESt 540 Gewinnberechnungsbogen |
Soweit genauere Erkenntnisse nicht vorliegen können folgende Richtsätze zugrunde gelegt werden:
Betriebseinkommen | DM | € |
je Mutterschaf/Jahr | 50 DM | 25 € |
oder in % des Rohertrags (BE einschl. USt) | 25 % | 25 % |
Vom Betriebseinkommen sind noch abzuziehen:
Löhne, Entgelte für die Nutzung der Weiderflächen Pachtaufwendungen und Schuldzinsen (ggf. im Rahmen des Gesamtbetriebs).
Dem Gewinn noch hinzuzurechnen sind:
Staatliche Prämien (z.B. Mutterschafprämie, Zusatzprämie für benachteiligte Gebiete u.a.). Einnahmen aus Landschaftspflegeverträgen, Einnahmen aus Quotenhandel und Quotenleasing sowie Gewinne aus Zuchttierverkäufen (80 % des 460 € (900 DM) übersteigenden Betrages).
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