OFD Nürnberg - Verfügung vom 15.02.2002
S 3844 - 356/St 33 A

OFD Nürnberg - Verfügung vom 15.02.2002 (S 3844 - 356/St 33 A) - DRsp Nr. 2008/87627

OFD Nürnberg, Verfügung vom 15.02.2002 - Aktenzeichen S 3844 - 356/St 33 A

DRsp Nr. 2008/87627

Anzeigepflicht von Pensions- und Unterstützungskassen

Nach § 33 Abs. 3 ErbStG und § 3 ErbStDV sind u.a. Pensions- und Unterstützungskassen verpflichtet, den Erbschaftsteuerfinanzämtern den durch den Tod eines Rentenberechtigten veranlassten Übergang eines Rentenanspruches auf einen nachfolgenden Berechtigten anzuzeigen.

Im Hinblick auf die seit 1974 geltenden hohen Freibeträge konnte bisher bei einer Rentenzahlung an Witwen und Waisen, die 300 DM im Monat nicht überstieg, eine entsprechende Anzeige unterbleiben. Die Freibeträge für den überlebenden Ehegatten und die Kinder des Erblassers wurden ab dem 01.01.1996 erneut erhöht. Im Zuge der Euroumstellung ist nunmehr von einer Anzeige abzusehen, wenn die monatliche Rentenzahlung an Witwen und Waisen 300 € nicht übersteigt.