OFD Nürnberg - Verfügung vom 15.04.2002
S 2256

OFD Nürnberg - Verfügung vom 15.04.2002 (S 2256) - DRsp Nr. 2008/84813

OFD Nürnberg, Verfügung vom 15.04.2002 - Aktenzeichen S 2256

DRsp Nr. 2008/84813

§ 23 EStG Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Gewinnen bei der Veräußerung von Bonusaktien der Deutschen Telekom

Zur Besteuerung der Bonusaktien aus dem 3. Börsengang der Deutschen Telekom AG hat das BMF durch Pressemitteilung v. 28.12.2001 folgendes mitgeteilt:

Zum Jahresende 2001 wurden den Aktionären der Deutschen Telekom AG, die Telekom-Aktien im Rahmen des dritten Börsengangs am 19.6.2000 erworben und seither ununterbrochen gehalten haben, Bonus-Aktien zugeteilt. Bei der Besteuerung der Bonus-Aktien gelten folgende Regelungen:

Wird die Bonus-Aktie innerhalb eines Jahres nach Anschaffung veräußert, ist ein privater Gewinn oder Verlust bei der ESt zu berücksichtigen. Als Anschaffungszeitpunkt gilt der Ablauf der Haltefrist am 31.12.2001. Für den Anschaffungswert ist der Einbuchungskurs maßgebend.