Die Finanzverwaltung hatte in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Prüfgebühren zur Hauptuntersuchung nach §
Nach dem Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder liegt bei der Hauptuntersuchung von Fahrzeugen nach §
Die OFD bittet, diese Auffassung ab 1. Januar 2003 einheitlich zu vertreten.
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