Es ist gefragt worden, ob geldwerte Vorteile bei der Veräußerung des vergünstigt erworbenen WG im Rahmen der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns/-verlusts nach § 23 Abs. 3 EStG als
Sachverhalt:
Der Stpfl. A ist AN der X-AG und erhält von dieser Stock-Optione, mittels derer er 10 Aktien der X-AG zu einem festen Basiskurs von je 100 € erwerben kann. Im Januar 2001 übt A diese Stock-Options aus und erwirbt 10 Aktien der X-AG zum Preis von je 100 € (tatsächlicher Kurs 150 €). Diese Aktien veräußert er im November 2001 zu einem Kurs von 200 € pro Aktie.
Hierzu wird folgende Auffassung vertreten:
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