Der BFH hat mit Urteil vom 30. Januar 2002 - I R 71/00 - entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung entschieden, dass für die Verpflichtung, Pensionären und aktiven Mitarbeiter während der Zeit ihres Ruhestandes in Krankheitsfällen, Geburtsfällen und Todesfällen Beihilfen zu gewähren, eine Rückstellung zu bilden ist. Das BFH-Urteil ist mittlerweile im BStBl 2003 II S. 279 veröffentlicht.
In Anbetracht dessen wird gebeten wie folgt zu verfahren:
Auf noch nicht rechtskräftig veranlagte Steuerfälle, in denen die Rückstellung für die Verpflichtung zu Beihilfen an (künftige) Pensionäre im Krankheits-, Geburts- oder Todesfall während der Zeit ihres Ruhestandes sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz bereits gebildet, aber auf Grund entgegenstehender Verwaltungsauffassung bisher nicht steuerlich anerkannt worden ist, sind die Urteilsgrundsätze uneingeschränkt anwendbar.
Anhängigen Einspruchsverfahren kann abgeholfen werden.
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