Nach der in den Geschäftsbereichen der Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg geltenden Verwaltungspraxis sind die Fonds bisher (soweit nicht gewerblich geprägt) als vermögensverwaltend behandelt worden. Der erhöhte Gewinnanteil (carried interest) ist deshalb nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften gerechnet worden (soweit nicht die Voraussetzungen nach den §§ 17, 20 oder 23 EStG vorlagen).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|