OFD Nürnberg - Verfügung vom 25.03.2004
S 2253 - 431/St 32

OFD Nürnberg - Verfügung vom 25.03.2004 (S 2253 - 431/St 32) - DRsp Nr. 2008/87667

OFD Nürnberg, Verfügung vom 25.03.2004 - Aktenzeichen S 2253 - 431/St 32

DRsp Nr. 2008/87667

Wegfall der Nutzungswertbesteuerung für die eigengenutzte Wohnung ab Veranlagungszeitraum 1999; Letztmaliger Abzug von Erhaltungsaufwendungen als Werbungskosten

Im Urteilsfall hatten die Stpfl. während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung Erhaltungsmaßnahmen an der selbstgenutzten Wohnung durchgeführt (1996). Die Bezahlung der Aufwendungen erfolgte erst im Jahr 1997. Zum 01.01.1997 beantragten die Stpfl. im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung den Wegfall der Nutzungswertbesteuerung.

Der BFH entschied, dass Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen, die die Stpfl. an ihrer selbstgenutzten Wohnung noch während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung durchführen, grundsätzlich im Jahr der Zahlung als Werbungskosten abziehbar sind. Es komme nicht darauf an, ob zu diesem Zeitpunkt die sog. große Übergangsregelung noch anwendbar ist (gegen Schreiben des BMF vom 10.11.1998,BStBl 1998 I S. 1418).

Nachdem die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder die Anwendung des BFH-Urteils vom 14.10.2003 IX R 18/01 beschlossen haben, ist die anderslautende Verwaltungsanweisung zur Behandlung von Erhaltungsaufwendungen, die nach dem gesetzlichen Wegfall der Nutzungswertbesteuerung - ab 1999 - bezahlt wurden (bisherige Karte 2.1), nicht mehr anzuwenden.