OFD Nürnberg - Verfügung vom 25.10.2004
S 0277 - 200/St 24

OFD Nürnberg - Verfügung vom 25.10.2004 (S 0277 - 200/St 24) - DRsp Nr. 2008/88389

OFD Nürnberg, Verfügung vom 25.10.2004 - Aktenzeichen S 0277 - 200/St 24

DRsp Nr. 2008/88389

Zwischenstaatliche Amtshilfe durch Auskunftsaustausch in Steuersachen; Aktuelle länderspezifische Besonderheiten

1. Belgien

Bei Auskunftsersuchen nach der EG-Amtshilfe-Richtlinie Nr. 77/799/EWG und dem deutsch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommen an die belgische Steuerverwaltung ist zu beachten, dass nach belgischem Steuerrecht Ermittlungen nur innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Veranlagungsjahres angeordnet werden dürfen. Die Ermittlungsfrist z. B. für die Jahre 1994 und 1995 (Veranlagungsjahre 1995 und 1996) lief am 31. Dezember 1997 und 31. Dezember 1998 ab.

Die Frist verlängert sich auf 5 Jahre für Ermittlungen, die bei dem Steuerpflichtigen selbst bzw. bei Dritten durchgeführt werden, um Auskünfte im Hinblick auf die Veranlagung des Steuerpflichtigen zu sammeln, vorausgesetzt die belgische Steuerverwaltung hat dem Steuerpflichtigen vorab schriftlich und in eindeutiger Form mitgeteilt, welche Betrugsindizien gegen ihn hinsichtlich des fraglichen Zeitraums vorliegen.