In der Anlage ist die neueste Fassung des Merkblatts des Bundesamtes für Finanzen über die Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA-Merkblatt) angegeben.
Stand: Juni 2004
Die Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA) ist eine verwaltungsinterne Einrichtung, die den Bundes- und Landesfinanzbehörden, aber im Wege der Amtshilfe auch anderen Behörden Informationen über steuerlich relevante Auslandssachverhalte übermittelt. Die IZA darf bei der Beantwortung von Steuerfällen mit Auslandssachverhalten lediglich beratend tätig werden. Entscheidungen im Steuerfestsetzungs- und Steuererhebungsverfahren trifft die örtlich zuständige Stelle.
Der IZA obliegt die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen (§ 5 Abs. Nr. 6 ). Hierzu erfasst sie alle sachdienlichen Informationen, die für die Tätigkeit der Steuerverwaltungen von Bund und Ländern von Bedeutung sein können, und stellt zu diesem Zweck auch eigene Ermittlungen an. In diesem Rahmen sammelt und erteilt die IZA Informationen insbesondere über
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