BMF-Schreiben vom 29. November 2002 -
Der BFH hat in seinem Urteil vom 27. Juni 2001 - I R 45/97 im Hinblick auf die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten im Sinne des § 249 HGB entschieden, dass bereits rechtlich entstandene Verpflichtungen unabhängig vom Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Verursachung handels- und steuerrechtlich zu berücksichtigen sind. Dies widerspricht der bislang von Rechtsprechung und Finanzverwaltung (R 31c Abs. 2 und 4 EStR 2001) vertretenen Auffassung, wonach Rückstellungen erst dann gebildet werden dürfen, wenn sie rechtlich entstanden und wirtschaftlich verursacht sind.
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