BMF-Schreiben vom 24.10.2001, BStBl 2001 I S. 780
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder teilt die OFD Folgendes mit:
Die Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zur Anwendung der BFH-Urteile vom 8. Mai 2001 (BStBl 2001 II S 720) und vom 28. Juni 2001 (BStBl 2001 II S. 717) sind noch nicht abgeschlossen. Die im o.a. BMF-Schreiben bekannt gemachte Übergangsregelung wird daher wie folgt geändert:
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