Die Grundstücksübertragungen im Zusammenhang mit der Erfüllung von Ansprüchen nach §§
Die Übertragung von Grundstücken in Erfüllung von Ansprüchen nach §§
Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG kann hingegen nur gewährt werden, wenn bzgl. des „an Erfüllungs statt” übertragenden Grundstücks noch keine Erbauseinandersetzung erfolgt ist (vgl. auch die am Ende beigefügte Übersicht).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|