Mit Urteil vom 25.6.2009 -
Das BMF hat den bisherigen Nichtanwendungserlass vom 15.2.2010 (BStBl 2010 I S. 181) mit Schreiben vom 28.6.2010 -
Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 25.6.2009 - IX R 42/08 (BStBl 2010 II S. 220) sind damit über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden. Es ist jedoch beabsichtigt, die bisherige Verwaltungsauffassung im
Zur Anwendung der Rspr.-Grundsätze gelten folgende ergänzende Hinweise:
Ergänzende Hinweise der OFD Rheinland
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