OFD Rheinland - Verfügung vom 13.07.2010 Kurzinfo ESt 035/2010
OFD Rheinland - Verfügung vom 13.07.2010 (Kurzinfo ESt 035/2010) - DRsp Nr. 2010/80449
OFD Rheinland, Verfügung vom 13.07.2010 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt 035/2010
DRsp Nr. 2010/80449
§ 35a EStG; Aufwendungen für die Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen nach § 61a Landeswassergesetz (LWG) NRW
Nach § 61aLWG NRW haben Grundstückseigentümer im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung bis zu einem von der Gemeinde festgelegten Zeitpunkt erfolgen, spätestens bis zum 31.12.2015.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.